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   BGH, 05.10.2010 - V ZB 222/10   

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https://dejure.org/2010,3713
BGH, 05.10.2010 - V ZB 222/10 (https://dejure.org/2010,3713)
BGH, Entscheidung vom 05.10.2010 - V ZB 222/10 (https://dejure.org/2010,3713)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2010 - V ZB 222/10 (https://dejure.org/2010,3713)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 2 S 1 Nr 1 AufenthG, § 62 Abs 2 S 1 Nr 5 AufenthG, § 62 Abs 2 S 4 AufenthG, § 71 Abs 5 S 2 AsylVfG, § 71 Abs 8 AsylVfG
    Sicherungshaftanordnung nach Asylfolgeantrag: Prognose über mögliches Wiederaufgreifen des Verfahrens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 2 S 1 Nr 1 AufenthG, § 62 Abs 2 S 1 Nr 5 AufenthG, § 62 Abs 2 S 4 AufenthG, § 71 Abs 5 S 2 AsylVfG, § 71 Abs 8 AsylVfG
    Sicherungshaftanordnung nach Asylfolgeantrag: Prognose über mögliches Wiederaufgreifen des Verfahrens

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der Vollziehung einer Haftungsanordnung zur Sicherung einer Zurückschiebung eines unerlaubt in das Bundesgebiet eingereisten serbischen Staatsangehörigen

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 64 Abs. 3, AsylVfG § 71 Abs. 5 S. 2, VwVfG § 51, AufenthG § 62 Abs. 2 S. 4, AsylVfG § 71 Abs. 8
    Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Zurückschiebungshaft, einstweilige Anordnung, Ermessen, Asylfolgeantrag, Mitteilung des Bundesamtes, Prognose, Drei-Monats-Frist

  • rewis.io

    Sicherungshaftanordnung nach Asylfolgeantrag: Prognose über mögliches Wiederaufgreifen des Verfahrens

  • ra.de
  • rewis.io

    Sicherungshaftanordnung nach Asylfolgeantrag: Prognose über mögliches Wiederaufgreifen des Verfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung der Vollziehung einer Haftungsanordnung zur Sicherung einer Zurückschiebung eines unerlaubt in das Bundesgebiet eingereisten serbischen Staatsangehörigen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschiebehaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 2011, 25
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.01.2010 - V ZB 14/10

    Abschiebungshaft: Erlass einer einstweiligen Anordnung und Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - V ZB 222/10
    Der Aussetzungsantrag ist in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Mai 2010 - V ZB 121/10, juris, Rn. 5; Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97, Rn. 3; Senat, Beschluss vom 30. März 2010 - V ZB 79/10, FGPrax 2010, 158, Rn. 3); er ist auch begründet.

    Die Aussetzung der Vollziehung einer Freiheitsentziehung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird danach regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (Senat, Beschluss vom 7. Mai 2010 - V ZB 121/10, juris Rn. 7; Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97, Rn. 5; Senat, Beschluss vom 30. März 2010 - V ZB 79/10, FGPrax 2010, 158 Rn. 5).

  • BGH, 30.03.2010 - V ZB 79/10

    Abschiebehaftverfahren: Zuständigkeit der Bundespolizeiinspektionen zur

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - V ZB 222/10
    Der Aussetzungsantrag ist in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Mai 2010 - V ZB 121/10, juris, Rn. 5; Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97, Rn. 3; Senat, Beschluss vom 30. März 2010 - V ZB 79/10, FGPrax 2010, 158, Rn. 3); er ist auch begründet.

    Die Aussetzung der Vollziehung einer Freiheitsentziehung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird danach regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (Senat, Beschluss vom 7. Mai 2010 - V ZB 121/10, juris Rn. 7; Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97, Rn. 5; Senat, Beschluss vom 30. März 2010 - V ZB 79/10, FGPrax 2010, 158 Rn. 5).

  • BGH, 07.05.2010 - V ZB 121/10

    Rechtmäßigkeit der Dauer einer Haftanordnung im Falle eines behördlich

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - V ZB 222/10
    Der Aussetzungsantrag ist in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Mai 2010 - V ZB 121/10, juris, Rn. 5; Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97, Rn. 3; Senat, Beschluss vom 30. März 2010 - V ZB 79/10, FGPrax 2010, 158, Rn. 3); er ist auch begründet.

    Die Aussetzung der Vollziehung einer Freiheitsentziehung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird danach regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (Senat, Beschluss vom 7. Mai 2010 - V ZB 121/10, juris Rn. 7; Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97, Rn. 5; Senat, Beschluss vom 30. März 2010 - V ZB 79/10, FGPrax 2010, 158 Rn. 5).

  • BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 347/00

    Vorläufige Aussetzung des Vollzugs einer Abschiebung - Erteilung einer Auflage

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - V ZB 222/10
    Die genannte Vorschrift darf nicht als Rechtsgrundlage in Anspruch genommen werden, zeitlich unbeschränkt Abschiebungshaft gegen einen Folgeantragsteller anzuordnen, solange das Bundesamt noch nicht über den Folgeantrag entschieden hat (vgl. Marx, AsylVfG, 7. Aufl., § 71 Rn. 441 sowie BVerfG, InfAuslR 2000, 221, 222).
  • BGH, 27.10.2011 - V ZB 311/10

    Abschiebungshaftverfahren: Begründungszwang für zulässigen Haftantrag; Angaben

    Dazu zählt, wenn der Betroffene, wie hier, einen Asylfolgeantrag gestellt hat, auch ein mögliches Abschiebungshindernis nach § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylVfG (vgl. näher Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - V ZB 222/10, InfAuslR 2011, 25, 26, Rn. 6).

    Auch fehlt die notwendige Vergewisserung, dass mit einer Entscheidung des Bundesamts über den Asylfolgeantrag des Betroffenen innerhalb von drei Monaten gerechnet werden konnte (vgl. § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylVfG sowie Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - V ZB 222/10, InfAuslR 2011, 25, 26 Rn. 6).

  • BGH, 14.04.2011 - V ZB 76/11

    Zulässigkeit der Verlängerung einer auf drei Monate befristeten Haftanordnung im

    Daher ist die weitere Vollstreckung der Haftanordnung auszusetzen (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - V ZB 222/10, InfAuslR 2011, 25).
  • BGH, 30.06.2011 - V ZB 139/11

    Haftrichter hat i.R.d. Verlängerung einer auf drei Monate befristeten

    Daher ist die weitere Vollstreckung der Haftanordnung auszusetzen (vgl. Senat, Beschluss vom 14. April 2011 - V ZB 76/11, Rn. 6 juris; Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - V ZB 222/10, InfAuslR 2011, 25).
  • BGH, 11.08.2011 - V ZB 178/11

    Erforderlichkeit von Feststellungen zu der üblichen Dauer der Abschiebung eines

    Daher ist die weitere Vollstreckung der Haftanordnung auszusetzen (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - V ZB 222/10, InfAuslR 2011, 25).
  • BGH, 06.05.2011 - V ZB 98/11

    Anordnung einer zeitlich unbeschränkten Abschiebungshaft gegen den einen

    Die genannte Vorschrift darf nicht als Rechtsgrundlage in Anspruch genommen werden, zeitlich unbeschränkt Abschiebungshaft gegen einen Folgeantragsteller anzuordnen, solange das Bundesamt noch nicht über den Folgeantrag entschieden hat (s. zu allem Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - V ZB 222/10, InfAuslR 2011, 25 f. mwN).
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